SACHKUNDENACHWEIS HUNDE
Wer ab 1. Juli 2026 im Burgenland und in ganz Österreich einen Hund neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen, unabhängig davon ob der Hund aus dem Tierschutz oder aus einer Zucht kommt. Der Sachkundenachweis umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs vor Aufnahme des Hundes, sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten.

Was ist der Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis soll zukünftigen Hundehalterinnen und Hundehaltern grundlegendes Wissen rund um die Hundehaltung vermitteln – noch bevor ein Hund einzieht.
Er soll dabei helfen, die Verantwortung einer Hundehaltung besser einschätzen zu können und typische Herausforderungen bereits vor dem Einzug kennenzulernen.
Um die Entscheidung für den Hund bewusst treffen zu können.

Wie läuft der Sachkundenachweis ab?
Teil 1 – Der Theorievortrag:
Bevor der Hund einzieht, absolvierst du einen vierstündigen Theoriekurs.
Dabei geht es unter anderem um:
- Überblick der Hundehaltung und Bedürfnisse des Hundes
- Körpersprache und Kommunikation
- Lernverhalten
- Gesundheit
- rechtliche Grundlagen
- Verantwortung als Hundehalterin oder Hundehalter
Das ist ein vergebener PowerPoint-Vortrag mit persönlichen Kommentaren ( damit’s nicht so fad wird), der dir helfen soll, gut vorbereitet und vor allem verantwortungsbewusst in das Leben mit Hund zu starten.
Nach der erfolgreichen Teilnahme erhältst du eine offizielle Bestätigung, die bei der Hundeanmeldung vorgelegt werden muß.
Teil 2 – Die Praxiseinheit:
Nachdem dein Hund eingezogen ist, folgt innerhalb des ersten Jahres eine zweistündige Praxiseinheit. Dabei muss dein Hund mindestens 6 Monatealt sein.
- Orientierung und Sicherheit im gemeinsamen Zusammenleben auf der Basis von Tierschutzkonformen Training
- Körpersprache und Kommunikation im Alltag
- Bewältigen von alltäglichen Umwelt- und Stresssituationen (zum Beispiel Begegnung mit anderen Hunden, Radfahrerinnen bzw. Radfahrern und Kindern).
- u.v.m.
Hier geht es nicht darum, ob dein Hund schon alles perfekt kann. Viel wichtiger ist der gemeinsame Alltag. Du bekommst Unterstützung dabei, deinen Hund besser zu verstehen und typische Situationen im Zusammenleben sicherer zu meistern.

Wer ist vom Sachkundenachweis ausgenommen?
Nicht jede Person, die ab 1. Juli 2026 einen Hund übernimmt, muss den Sachkundenachweis neu absolvieren. Es gibt mehrere gesetzlich festgelegte Ausnahmen.
Vom Theorie- und Praxisteil befreit sind insbesondere:
- Personen, die zum Stichtag 01.07.2026 bereits einen oder mehrere Hunde halten: Wer zum Zeitpunkt der Aufnahme eines weiteren Hundes bereits HundehalterIn ist, ist vom Sachkundenachweis befreit. Die bestehende Hundehaltung muss durch die entsprechende Registrierung in der Heimtierdatenbank nachgewiesen werden können.
- · Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre einen Hund gehalten haben: Wer aktuell keinen Hund hält, aber innerhalb der letzten 2 Jahre zumindest einen Hund gehalten hat, ist ebenfalls befreit. Voraussetzung ist allerdings, dass die frühere Hundehaltung mindestens 2 Jahre lang bestanden hat und durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank nachgewiesen werden kann. Beispiel:Wer drei Jahre lang einen Hund gehalten hat und dessen Hund vor einem Jahr verstorben ist, fällt grundsätzlich unter diese Ausnahme. Wer hingegen nur ein Jahr lang HundehalterIn war, erfüllt die erforderliche Mindestdauer von zwei Jahren nicht.
- Personen, deren Hundehaltung länger zurückliegt – bis maximal 7 Jahre: Wer aktuell keinen Hund hält, aber innerhalb der letzten 7 Jahre einen Hund gehalten hat, kann ebenfalls befreit sein. Dafür müssen jedoch zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein: Die frühere Hundehaltung muss mindestens 2 Jahre gedauert haben und in der Heimtierdatenbank nachweisbar sein. Zusätzlich muss die Person nachweislich eine Ausbildung positiv abgeschlossen haben, die spezifische Kenntnisse über die Haltung und den Umgang mit Hunden beinhaltet. Wichtig: Eine Hundehaltung, die beispielsweise fünf oder sechs Jahre zurückliegt, führt somit nicht automatisch zu einer Befreiung. Ohne eine entsprechende zusätzliche Ausbildung greift diese Ausnahme nicht.
- Weitere Personengruppen, die befreit sind: Darüber hinaus sind unter anderem entsprechend fachlich qualifizierte Personen vom Theorie- und Praxisteil befreit. Die vollständigen gesetzlichen Ausnahmen und Voraussetzungen sind auf der Informationsseite des Landes Burgenland angeführt: Land Burgenland – Verpflichtender Sachkundekurs für TierhalterInnen
KOSTEN: Theorie: €95.- ( 4 Stunden ) Praxis: 45.- ( 2 Stunden )